Presse
50 Jahre Industrieverband
Nachhaltigkeit
Zuverlässigkeit
Natürlichkeit
Kurzinfo
Fachinfo
Aktuelles
Ausschreibungstexte
Arbeitsblätter
Verzinkter Betonstahl
Galerie
Videos Feuerverzinken
Verzinkereien
Wir über uns
Links
Zeitschrift
Infomappe
Zinkpreis
-------
------
Kontakt
Login
------



3.5 Ausschreibung/Auftragsvergabe/Abnahme


1. Allgemeines

Das Feuerverzinken wird in den meisten europäischen Ländern im Lohnauftrag durchgeführt, d.h. die Feuerverzinkungsbetriebe veredeln im Auftrage ihrer Kunden deren Stahlteile, indem sie diese mit einem Zinküberzug versehen und dadurch vor Korrosion schützen (Abb. 1). Im Regelfall vergibt ein Auftrag-

geber den Auftrag zur Herstellung einer Stahlkonstruktion an einen Stahlbau- oder Schlossereibetrieb und dieser wiederum vergibt die separate Leistung des Feuerverzinkens im Unterauftrag. Die Feuerverzinkerei und der eigentliche Auftraggeber sind also in vielen Fällen keine unmittelbaren Vertragspartner. Hieraus können sich unter Umständen besondere rechtliche Zusammenhänge ergeben.




Abb. 1: Feuerverzinktes Bauwerk - hier als Beispiel: Kuppel des Begegnungszentrums der Klinik Feuerberg in Bad Neustadt

 

Grundlage derartiger Aufträge ist die DIN EN ISO 1461 „Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)". Diese Norm legt alle Anforderungen und Prüfungen fest, die bei einer Feuerverzinkung einzuhalten sind und die den Regeln der Technik entsprechen (siehe hierzu auch Arbeits-blätter 3.1, 3.2 und 3.3).

 

2. Ausschreibung

Bei der Erteilung eines Auftrages reicht es in der Regel aus, die oben genannte Norm als Grundlage heranzuziehen, legt sie doch alle wesentlichen Kriterien, einschließlich der allgemeinen Anforderungen und der durchzuführenden Prü-

fungen, fest. Weniger sollte es jedoch nicht sein.

Werden besondere Anforderungen gestellt, die von der Norm nicht abgedeckt werden, so sind hierüber individuellle Vereinbarungen zu treffen. Insbesondere sind dabei die Möglichkeiten der technischen Durchführung und die eventuell damit verbundenen Mehraufwendungen zu prüfen. So lassen sich zum Beispiel besondere Anforderungen an die Dicke und das Aussehen von Zinküberzügen nicht immer problemlos und mitunter nur mit besonderem Aufwand realisieren.

 

Um mögliche Probleme von vornherein auszuschließen ist es meist hilfreich auf zwei Punkte gesondert hinzuweisen:

 


Dass für die betreffende Konstruktion ein Stahlwerkstoff einzusetzen ist, der für das Feuerverzinken geeignet ist (siehe Arbeitsblatt 2.2), denn nicht jeder Stahl läßt sich gleich gut feuerverzinken
Dass die gesamte Konstruktion feuerverzinkungsgerecht zu konstruieren und zu fertigen ist, denn nur bei einer feuerverzinkungsgerechten Konstruktion stimmt auch das Ergebnis

 

Auch bei der Verwendung von mechanischen Verbindungsmitteln (Schrauben, Muttern usw.) ist es sinnvoll, die jeweilige Norm, die das Feuerverzinken dieser Teile festlegt, (z.B. DIN EN ISO 10684) gesondert zu erwähnen.

Es ist auf einheitlichen Korrosionsschutz zu achten. Verzinkt ist nicht gleich verzinkt. Da es unter dem Oberbegriff "Verzinkung" verschiedene Verfahren gibt, ist es wichtig, bei Ausschreibungstexten präzise zu formulieren. Es sollte Bezug auf die geltende Stückverzinkungsnorm genommen werden (DIN EN ISO 1461). Um einen einheitlichen, hochwirksamen Korrosionsschutz zu erhalten, sollten Stahlteile, die durch andere Verzinkungsverfahren geschützt werden und die deshalb eine geringere Schutzwirkung besitzen, möglichst nicht akzeptiert werden. Alternativ ist die geringere Schutzwirkung durch zusätzliche Beschichtung(en) derjenigen der Feuerverzinkung anzupassen.

 

3. Leistungsbeschreibung

Es ist das Ziel einer schriftlichen Ausschreibung die geforderte Leistung präzise und umfassend zu beschreiben, um dadurch einen objektiven Vergleich der ver-schiedenen Angebote zu ermöglichen.

In allen Fällen ist es wichtig, dass Auftragnehmer und Auftraggeber vor der Ab-wicklung des Auftrages genau die Leistungsmerkmale festlegen. Je weniger ein Auftraggeber mit den Details eines Verfahrens vertraut ist, umso wichtiger ist es, dass er sich zuvor alle notwendigen Informationen beschafft. Alle Feuerver-zinkereien sind gern bereit, zu informieren, zu beraten (Abb. 2) und zu helfen.




Abb. 2: Die fachliche Beratung von Kunden ist ein wichtiger Bestandteil des Auftrages

 

Werden keine besonderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen und liegt kein schriftlicher Auftrag vor, so erfolgt das damit verbundene Feuerverzinken nicht außerhalb jeglicher Regeln. Allgemein gilt, dass die einschlägigen Normen (hier also DIN EN ISO 1461) oder vergleichbare Richtlinien, die die Regeln der Technik widerspiegeln, in jedem Fall einzuhalten sind.

  

4. Abnahme/Prüfung

Da Feuerverzinkungsarbeiten im Regelfall im Lohnauftrag durchgeführt werden, unterliegen sie in den meisten Fällen daher auch dem Werkvertragsrecht. Hierbei ist die Abnahme der erbrachten Leistung ein wesentlicher Bestandteil. Diese Abnahme der erbrachten Leistung durch den Auftraggeber sollte möglichst vor dem Verlassen des Zuständigkeitsbereiches der Feuerverzinkerei erfolgen.

Der Auftraggeber hat sich davon zu überzeugen, dass der Lieferumfang auftragsgemäß erledigt ist. Stellt er fest, dass die Feuerverzinkung Mängel aufweist, so muss er diese unverzüglich rügen. Bei einer Überprüfung auf dem Gelände der Feuerverzinkerei lassen sich festgestellte Mängel in der Regel kurzfristig und ohne nennenswerten Aufwand beseitigen. Da man vorhandene Mängel in aller Regel ohne großen apparativen Aufwand herausfinden kann (denn verdeckte Mängel treten beim Feuerverzinken kaum auf), sollte man diese Gelegenheit nutzen.

Zu den üblichen Prüfungen im Rahmen einer Abnahme gehören die visuelle Überprüfung der Feuerverzinkung (Abb. 3) und darüber hinaus die Prüfung der Dicke des Zinküberzuges. Diese kann rasch, präzise und zerstörungsfrei mit elektromagnetischen Schichtdickenmessgeräten erfolgen.




Abb. 3: Die Prüfung der erbrachten Leistungen schafft Klarheit. Wenn alles o.k. ist, kann weiterverarbeitet werden.



Ein besonderes Problem ergibt sich, wenn vorhandene Mängel nicht unverzüglich gerügt wurden und stattdessen eine Weiterverarbeitung oder gar eine Komplettmontage der Teile durchgeführt wurde. In solchen Fällen steigt der Aufwand zur Mängelbeseitigung ganz enorm, denn vielfach ist ein umfangreicher Aufwand für Demontage, Nachbesserung und die Wiedermontage der Teile erforderlich.

 

5. Sonderleistungen

Sind über das eigentliche Feuerverzinken hinaus noch weitere Anforderungen oder Leistungen vorgesehen, so sind auch hierüber Vereinbarungen zu treffen. So sind z.B. das einbaufertige "Verputzen" der Stahlteile oder auch das Auftra-gen zusätzlicher Farbbeschichtungen (Duplex-System) derartige Sonder-leistungen.

Bei Duplex-Systemen (Feuerverzinkung plus Beschichtung) ist eine detaillierte Beschreibung zwingend erforderlich. Insbesondere ist der Zustand der Verzin-kung vor dem Auftragen der Beschichtung zu prüfen. Nur wenn der Zinküberzug einwandfrei ist, darf mit der Weiterverarbeitung begonnen werden. Die Aus-

schreibung der Leistungen kann kurz und knapp (Tab. I) oder auch sehr detailliert erfolgen.




Tabelle 1

 

6. Gewährleistungen

Die Gewährleistungsfrist ist dazu da, dass vorhandene Mängel innerhalb einer festgelegten Zeit festgestellt, gerügt und durch den Auftragnehmer beseitigt werden können. Üblicherweise sind alle Mängel unverzüglich zu rügen, um daraus resultierende Folgeschäden auf ein Minimum begrenzen zu können.

Die meisten Feuerverzinkereien richten sich nach der gesetzlichen Gewährleis-tungsfrist, die für Arbeiten an Bauwerken eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vorsehen.

 

7. Zusammenfassung

Grundsätzlich ist es notwendig, dass Auftraggeber und Auftragnehmer den Inhalt und den Umfang eines Verzinkungsauftrages eindeutig festlegen. Hierzu gehört weniger die exakte Beschreibung von Sachverhalten, die an anderer Stelle (z.B. in Normen) ohnehin bereits ausreichend geregelt sind, als vielmehr davon abweichende oder ergänzende Festlegungen.

Ist vor der Erteilung des Auftrages eine umfassende Vereinbarung getroffen worden, so ist nach der Bearbeitung des Auftrages präzise zu prüfen, ob diese auch in allen Punkten eingehalten wurde.

 




Abb. 4: Nur der Fachmann sieht den Unterschied: (ein stückverzinktes Stahltragwerk, elektrolytisch verzinkte Verbindungsmittel, kontinuierlich feuerverzinktes Blechprofil). Drei Verzinkungsarten mit unterschiedlichem Leistungsvermögen.


Aktuelle News

Ausschreibungstexte
einfach downloaden

Broschüren zum Feuerverzinken und zu Duplex-Systemen
kostenlos anfordern

Neu! Video-Podcasts zum Feuerverzinken
Verfahren - Anwen-
dungen - Nachhaltigkeit


Gemeinsame Erklä-
rung der energie-
intensiven Industrien


Termine

2. Februar 2009
Bewerbungsschluss
99 Fire Film Festival


31. März 2009
Einsendeschluss Deutscher Verzinkerpreis 2009

SitemapFAQHomeImpressumSuche